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Hinweis Elternbeiträge nicht-MFF

Auf den Monatsbeitrag werden zusätzlich 100,00 Euro Zuschuss vom Freistaat Bayern gewährt: Der Beitragszuschuss gilt ab dem 01. September des Jahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird, unabhängig davon, ob das Kind eine Krippe oder einen Kindergarten besucht, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Der monatliche Zuschuss wird so lange gewährt, solange dieser auch vom Freistaat Bayern an den Träger ausbezahlt wird.

Die Kernzeit der Einrichtung ist täglich von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:45 bis 12:45 Uhr. Diese Kernzeit ist verbindlich für jedes Kind zu buchen.

Die Elternbeiträge decken einen wesentlichen Teil der gesamten Betriebskosten der Kita und sind deshalb auch bei vorübergehender Schließung und bei längerem Fehlen des Kindes zu zahlen.

Bei Unterschrift des Betreuungsvertrages ist eine Verwaltungspauschale in Höhe von 300 € fällig.